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        Politische Verfolgung in der frühen BRD am Beispiel des Strafgefängnisses Wolfenbüttel

        In den 50er Jahren setzte sich in der BRD ein Gesinnungsstrafrecht gegen Mitglieder der Kommunistischen Partei KPD durch. Auch für kleine Vergehen wie das Verteilen von Flugblättern wurden ihnen monatelange Haftstrafen aufgebrummt, - zum Teil von Richtern, die schon in den 30er Jahren Kommunist_innen verurteilt hatten und jetzt wieder ihr Amt ausüben dürften. Auch die Inhalftierten waren oft schon in den 30er und 40er Jahren als Kommunist_innen in Gefängnissen und in Konzentrationslagern eingesperrt. 
        Nachdem diese Facette des westdeutschen Antikommunismus 70 Jahre lang kaum öffentlich diskutiert wurde, wagen sich nun die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten / Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel und die Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen e.V. an die Aufarbeitung. Sie haben am 5.12.2015 einen Workshop zum Thema durchgeführt, der hier fast vollständig dokumentiert ist. 


        Gesprochen haben die Zeitzeugen  Willi Gerns, Gerd Graw und Walter Gruber, die in den 50er Jahren in Wolfenbüttel inhaftiert waren, sowie Angehörige ehemaliger Gefangener, Dr. Jens-Christian Wagner (Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), Jan Korte (MdB), Prof. Josef Foschepoth (Historiker), Victor Perli (Vorsitzender der RLS Niedersachsen), Martina Staats (Leiterin der Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel), Lukas Busche (wissenschaftlicher Mitarbeiter der Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel), Florian Grams (Historiker, Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen).

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