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1:2, 1:5 und keine Nacht allein!

1:2, 1:5 und keine Nacht allein!

deutsch

|

15 min

| 2017 |

hits: 961

Micha, Krankenpfleger, reflektiert über die Kämpfe an der Charité seit 2015 und überlegt, wie diese Erfahrungen fruchtbar gemacht werden könnten.

Er bedauert das Abweichen von den ursprünglichen Forderungen "1:2, 1:5 und keine Nacht allein", mit denen die Belegschaft 2015 in den Streik gegangen war. Statt bei dieser einfachen Forderung zu bleiben, die ein festes Zahlenverhältnis zwischen Pflegenden und Patient_innen umreißt und dass Kolleg_innen "keine Nacht allein" verbringen sollen, wurde nach dem Streik 2015 sofort über ein ganz anderes Personalbemessungsmodell verhandelt: die sogenannte PPR (Pflegepersonalbemessungsregelung). Die PPR bildet seitdem die Grundlage für weitere Kämpfe und Verhandlungen an der Charité aber auch anderswo.

Dieses Video ist Teil unserer Themenseite zu den Streiks im Gesundheitswesen.

team: labournet.tv

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Kommentare

Man kann sich drehen und wenden, wie man will und das Thema weiterhin vernachlässigen; doch
Stress in der Arbeitswelt wird nach wie vor vom Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes erfasst.

Das Arbeitsschutzgesetz wiederum hat seine Entsprechung in Art. 2 (2) S. 1 GG - Bezug des Arbeitsschutzgesetzes zum Grundgesetz – Vgl. Amtliche Begründung Drucksache Bundestag
13/3540 - Seite 11 - Ziff. 2 - 3. Spiegelstrich.

Zitat: „In der Bundesrepublik Deutschland folgt aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes die Pflicht des Staates, Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch öffentlich-
rechtliche Vorschriften zu schützen.“
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/035/1303540.pdf

Nach etliche Jahren auch meines Kampfes für Menschenrechterechte in der Arbeitswelt hat ein Arbeitsgericht in Schleswig-Holstein dies endlich anerkannt - Wohl auf politischen Druck hin.

"Pflegekräfte müssen geschützt werden
Ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel besagt: Ein Arbeitgeber darf die Überlastung des Personals nicht zulassen. Geklagt hatte die Helios-Ostseeklinik Damp gegen ihren Betriebsrat. Der Beschluss des Kieler Gerichts ist noch nicht rechtskräftig."

http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Nac...

Summa summarum finde ich das Herumberichten um das Grundgesetz und um die Verantwortlichkeiten des Staates bzw. um die Grundrechtebindung gem. Art. 1 (3) GG so langsam zum Kotzen.

Micha, Du sprichst mir aus der Seele..... Soviel Kampf soviel Einsatz und nix spürbar auf den Stationen.

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